
„Die hier vorgelegte Entwicklungsgeschichte zum oftmals etwas vernachlรคssigten Verlagsrecht der letzten zwei Jahrhunderte bereichert die Forschung um eine ausgezeichnete Darstellung.“
Aus einer Besprechung der Dissertation durch RA Prof. Dr. Albrecht Gรถtz von Olenhusen, Freiburg i.Br./Dรผsseldorf (UFITA Jg. 80 [2016], Seite 283-285)
Die Frage nach der รbertragbarkeit von Rechten ist eines der zentralen Probleme in jeder Rechtsordnung. Im neuzeitlichen Europa lรคsst sich diesbezรผglich eine Entwicklung hin zur freien รbertragbarkeit von Rechten feststellen. So trat beispielsweise durch die sog. Bodenbefreiung der moderne Markt fรผr Grundbesitz an Stelle der kรถniglichen Vergabe des Grundbesitzes. Wรคhrend demnach die รbertragbarkeit des Rechts an Grundstรผcken bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa anerkannt war, war die freie รbertragbarkeit bei Rechten mit persรถnlichkeitsrechtlichem Bezug heftig umstritten. Ein derartiges Recht ist das ausschlieรliche Recht zur Vervielfรคltigung und Verbreitung des betreffenden Werkes, das sog. Verlagsrecht. Der Autor erforscht in diesem Zusammenhang die Diskussionen รผber die Frage der รbertragbarkeit des Verlagsrechts von der Grรผndung des Deutschen Bundes bis hin zum Auรerkrafttreten des ยง 28 des Verlagsgesetzes im Jahr 2002.